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Erfahrungsaustausch über das Zusammenwachsen von Stadt und FH: Kommt die nächste Weinkönigin vom RheinAhrCampus PM vom 25.07.2010 mehr ...
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Die Untere Bauaufsicht des Kreises Ahrweiler Asbecks wird nach Informationen der WGR die Zaunanlage um das Naherholungsgebiet Dungkopf nicht genehmigen. "Der Zaun am Dungkopf ist in dieser Form nicht zulässig. Das Vorhaben (Wildtierhaltung) erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Privilegierung. Asbeck muss den Zaun beseitigen", so die Auskunft aus der Unteren Baubehörde. Zum einen könne Asbeck nicht nachweisen, dass er ein nachhaltiges Auskommen mit dem Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb habe. Zum anderen seien die Flächen zu klein, um nachhaltige Tierhaltung zu betreiben. Damit sei das Vorhaben nicht mehr im Sinne der Landwirtschaft. So das Ergebnis der Prüfung durch die zuständige Landwirtschaftskammer in Rheinland-Pfalz. Ähnliche Probleme sieht die Bauaufsicht bei den Zaunanlagen für Rot- und Damwildgehege am Jagdschloss im Calmuth-Tal.