zunächst danken wir Ihnen recht herzlich, dass Sie in der 38. öffentlichen Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses der Stadt Remagen mit allem Nachdruck vorgetragen haben, den ungenehmigten Aufschüttungen über und seitlich des „Unkeler Weges mit aller Konsequenz nachzugehen und für die Herstellung des ursprünglichen Zustandes Sorge zu tragen.
Leider finden sich die in der o.g. Sitzung von Ihnen öffentlich vertretenen, eindeutigen Positionen ("Verkippung von 1500 Tonnen Bauschutt ohne Genehmigung" / siehe u.a. Rhein-Zeitung vom 30.05.2008) in der vorgelegten Niederschrift über die 38. öffentliche Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses der Stadt Remagen am 27. Mai 2008 so nicht wieder. Dort ist jetzt nur noch von "überschüssigen Baumassen ... während der Bauphase" die Rede und von "(Bau)Schutt", den Dritte beklagenswerter Weise auf der Baustelle entsorgt haben sollen.
Der Eilantrag von B90/Die Grünen und WählerGruppe Remagen mit dem umfangreichen Sachvortrag, der von Ihnen in der öffentlichen Sitzung voll inhaltlich bestätigt wurde und für den Sie sich bei den Antragstellern mehrfach bedankten, wurde der Niederschrift leider auch nicht beigefügt. Die Niederschrift verweist hier lapidar auf eine Anfrage.
Wir nehmen diese Entwicklung zum Anlass, zur 21. öffentlichen Stadtratssitzung am 09. Juni 2008 folgende Anfrage zu stellen:
1. Wie aus einem Schreiben der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 22.10.2007 hervorgeht, sind die ungenehmigten Aufschüttungen mit Bauschutt auch der Stadt Remagen seit mindestens 8 Monaten bekannt und dort als zu behebende „Misstände aktenkundig.
Am 26.05.2008 fand ein Ortstermin mit dem städtischen Bauamt und den Unterzeichnern statt. Dabei wurde festgestellt, dass es sich bei den Aufschüttungen um ungenehmigte Verkippungen von ca. 1.000 bis 1500 Tonnen Bauschutt auf dem Unkeler Weg und damit um ein Umweltvergehen (Verstoß gegen geltende Gesetze) handelt.
a. Welche Gefahren gehen von dem verkippten Material aus und ist ein Gutachter zur Durchführung der Beweissicherung beauftragt worden?
b. Liegen bereits gesicherte Ergebnisse vor?
2. Das ungenehmigte Verkippen von Bauschutt ist ein Offizialdelikt, das die Behörden von Amtswegen verfolgen müssen.
a. Mit welchen Konsequenzen muss bei einem solchen Verstoß gegen geltenden Gesetze gerechnet werden?
b. Welche Verursacher für die ungenehmigte Bauschuttverkippung haben die Behörden bisher ermitteln können?
3. In der o.g. Niederschrift (Anmerkungen der Verwaltung) ist davon die Rede, dass die Erschließungsträger kurzfristig einen Zeitplan für den Endausbau vorzulegen haben. Von einem Zeitplan für die Beseitigung der ungenehmigten Aufschüttungen, so wie vom Bürgermeister in der Bauausschussitzung angekündigt, ist dagegen nicht mehr die Rede.
a. Welche Maßnahmen werden verwaltungsseitig gegen die ungenehmigten Aufschüttungen ergriffen?
b. Welcher Zeitplan und welcher Fristen sollen den Verursachern zur Beseitigung der ungenehmigten Aufschüttungen auferlegt werden?
c. Wer wird die Beseitigung veranlasen und durchführen?
d. Wer trägt die Kosten?
Wir bitten freundlichst um mündliche Auskunft in der Ratssitzung sowie schritliche Beantwortung.