STADT REMAGEN - DER BÜRGERMEISTER

WählerGruppe Remagen e.V. Frau Ute Kreienmeier Mitglied des Stadtrates Im Eilig 6a 53424 Remagen-Oberwinter
Remagen, 21. August 2007
Überquerungshilfe für die Besucher des Arp-Museums an der Bundesstraße 9 zum Bahnhof Rolandseck
Sehr geehrte Frau Kreienmeier,
aufgrund meines Urlaubes ist es mir erst jetzt möglich, auf das Thema Überquerungshilfe in Höhe des Arp Museum zurückzulkommen. Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf meine Anfrage geantwortet. Anbei erhalten Sie daher eine Kopie des Antwortschreibens zu Ihrer Kenntnis.
Mit freundlichen Grüssen
Herbert Georgi Bürgermeister
Rheinland-PfaIz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stadtverwaltung Remagen Herrn Bürgermeister Herbert Georgi Bachstraße 2 53424 Remagen
31. Juli 2007
Einrichtung einer Überquerungshilfe im Zuge der B 9 in Höhe Bahnhof Rolandseck
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für Ihr Schreiben vom 23.07.2007 zur Einrichtung einer Überquerungshilfe im Zuge der B 9 in Höhe Bahnhof Rolandseck danke ich Ihnen.
In gleicher Angelegenheit hat sich auch der Landtagsabgeordnete Bernd Lang an mich gewandt. Allerdings hält der Abgeordnete die Einrichtung einer Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberweges (FGÜ) oder sogar einer Fußgänger-Lichtsignalanlage (FG-LSA) für notwendig.
Die Kriterien zur Einrichtung eines FGÜ oder einer FG-LSA werden insbesondere in der Straßenverkehrs-Ordnung, den bundesweit gültigen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) und den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) bestimmt. Dabei stellen die Kraftfahrzeugverkehrsstärke und die Verkehrsbelastung im Fußgängerquerverkehr bei den verkehrlichen Voraussetzungen ein entscheidendes Kriterium dar. So kommt die Anordnung eines FGÜ oder einer FG-LSA insbesondere nur in Betracht, wenn bestimmte Verkehrsstärken vorliegen.
Insbesondere die Verkehrsstärken im Fußgängerquerverkehr sind im vorliegenden Fall erst feststellbar und messbar, wenn das Arp-Museum der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Der Landesbetrieb Mobilität Cochem hat zugesagt, nach Eröffnung des Arp-Museums eine entsprechende Zählung des Fußgängerquerverkehrs im Zuge der B 9 in Höhe des Museums durchzuführen und im Anschluss daran die weiteren Einzelheiten mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung Remagen unmittelbar abzustimmen.
Sollten die Voraussetzungen zur Einrichtung eines FGÜ oder einer FG-LSA nicht gegeben sein, so wird der LBM Cochem selbstverständlich alternativ die Möglichkeit zur Einrichtung einer Überquerungshilfe prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung Prof. Dr. Siegfried Englert
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