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Kreienmeier, Roßberg, Döring in der Stadt Remagen e.V.
Ute Kreienmeier (Stadtratsmitglied)
Im Ellig 6A
53424 Remagen-Oberwinter
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Remagen, d. 26. Februar 2006
An Herrn Bürgermeister Herbert Georgi Stadt Remagen
53406 Remagen

Sitzung des Haupt- und Finanzausschussses am 16.02.2006 TOP 7: Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses zur Korruptions-prävention vom 13.06.2005 (TOP 12)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Georgi,
in der Sitzung am 13.06.2005 hat mich der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt, mögliche Anfangsverdächtigungen hinsichtlich Korruption zu verschriftlichen. Obwohl für diese Aufgabe eigentlich Sie und die Stadtverwaltung bezahlt werden, habe ich diese Aufgabe übernommen und Ihnen die Ergebnisse unserer Recherchen mit zwei Schreiben vom 02. Februar 2006 vorgelegt.
Wir hatten es Ihnen überlassen, über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Allerdings sind wir dabei fest davon ausgegangen, dass Sie mit den Verfassern zunächst ein Gespräch führen würden. Dabei hätte die juristische Belastbarkeit der Vorhaltungen verifiziert, die Darstellungen ergänzt und vielleicht auch die namentliche Benennung von Verdächtigen erfolgen können. So wäre dies zumindest in über 90 Prozent aller deutschen Kommunen praktiziert worden.
Sie haben es demgegenüber für richtig gehalten, einen öffentlichen Schauprozess im Haupt- und Finanzauschuss zu inizieren. Dabei hat der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Rudi Ninow, sich lautstark darüber beklagt, dass ich mich an die Gesetze gehalten habe. Er hätte doch so gerne geklagt.
Betrachtet man die Ergebnisse der Sitzung, dann bleibt neben emotionalen Ergüssen ein wichtiger Punkt offen. Die sich aus unseren Beiträgen ergebenden Hinweise wurden von der CDU-Fraktion und der Stadtverwaltung nicht bestritten. Demnach kann nach herrschender Rechtsauffassung nunmehr die WählerGruppe weiterhin die in ihren Stellungnahmen aufgeführten Sachverhalte öffentlich behaupten.
Wir können nicht glauben, dass Sie diese Situation auch im Interesse Ihrer Mitarbeiter so im Raum stehen lassen möchten. Wir erwarten daher von Ihnen eine entsprechende Aktivität. Üblicherweise wird in solchen Fällen von dem Chef der Verwaltung eine dienstliche Erklärung abgegeben. Diese Erklärung enthält inhaltlich die Aussage, dass die Hinweise zur Bestimmung der Sachverhalte geprüft und sich in keinem einzigen Fall eine begründete Vermutung für Unregelmäßigkeiten oder Fehlverhalten der Betroffenen ergeben habe.
Wir erwarten eine dementsprechende Erklärung von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Kreienmeier
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