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Remagen, den 20. April 2008
An Herrn Landrat Dr. Jürgen Pföhler
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bauangelegenheit auf dem Außenbereichsgrundstück „Alte Liebe in Remagen-Oberwinter FFH-Gebiet 5510-302 „Rheinhänge zwischen Unkel und Neuwied
Ø Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 14.04.2008
Tagesordnungspunkt 15 Erschließungsvertrag zur Erschließung des Außenbereichsgrundstücks „Alte Liebe in Remagen-Oberwinter (BVUA 26.02.2008, P.6)
Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Pföhler,
der Stadtrat Remagen hat in der o.g. Sitzung mehrheitlich einem Vertrag zur Wegeerschließung des Außenbereichsgrundstücks „Alte Liebe in Remagen-Oberwinter zugestimmt, mit dem gleichzeitig auch das städtische Einvernehmen zu einem Neubau- / Umbauvorhaben für das Bauobjekt „Alte Liebe innerhalb eines FFH-Gebietes erteilt worden ist.
Gegen dieses Vorhaben machen wir hiermit erhebliche fachliche und verfahrensrechtliche Bedenken geltend. Insbesondere bitten wir um Prüfung folgender Gesichtspunkte.
1. FFH-Gebiet 5510-302 „Rheinhänge zwischen Unkel und Neuwied Sowohl das Bauvorhaben als auch die Wegeerschließung liegen im FFH-Gebiet 5510-302 „Rheinhänge zwischen Unkel und Neuwied. Es handelt sich um einen Eingriff in die Weinbergs- und Obstbrachen sowie sich anschließende Buchenwälder als seltene Lebensräume in den steilen Rheinhängen von Oberwinter. Eine erforderliche FFH-Vorprüfung oder eine FFH-Verträglichkeitsprüfung haben nicht stattgefunden.
2. Widersprüche: Neubau oder Umbau eines Wohnhauses im Außenbereich Die offiziellen Unterlagen der Stadtverwaltung Remagen lassen erhebliche Zweifel darüber aufkommen, wie das beantragte Bauvorhaben baurechtlich zu qualifizieren ist:
- Herstellen des Einvernehmens nach § 35 Baugesetzbuch zum „Neubau nach Abriss des bestehenden Gebäudes (Niederschrift über die 39. nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses der Stadt Remagen am 29.01.2008. TOP 6) oder
- Positive Stellungnahme zum „Umbau des bestehenden Gebäudes (Beschlussvorlage zur Stadtratssitzung vom 14.04.2008 TOP 15 / § 2 Abs. 3 des Wege-Erschließungsvertrages)
Bei einer Einsichtnahme in die Bauakte der Stadtverwaltung am 18.04.2008 war eine Baugenehmigung für den Altbestand nicht vorhanden; hierzu wurde auf Nachfrage auf das Archiv verwiesen.
3. Erschließung des Grundstücks nicht gesichert Eine Erschließung des bestehenden Gebäudes „Alte Liebe mit Versorgungsleitungen (Trinkwasser / Abwasser etc.) ist zurzeit nicht vorhanden. Der vom Stadtrat am 14.09.2008 beschlossene (Wege-) Erschließungsvertrag enthält jedoch keine vertraglichen Vereinbarungen zum Bau und zur Finanzierung dieser Anlagen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass eine gesicherte Erschließung vorhanden sei und keine zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich wären. Der vorhandene Forstwirtschaftsweg ist allerdings zurzeit nur 2 Meter breit und soll auf 3 Meter im Steilhang ausgebaut werden.
In diesem Zusammenhang machen wir auch darauf aufmerksam, dass der private Bauherr nach unserer Kenntnis im Bereich der „Alten Liebe über zusammen-hängende Grundstücke in der Größe von ca. 12.000 m2 verfügt.
In der o.g. Ratssitzung wurde zum Stand des Verfahrens mitgeteilt, dass sich die zuständigen Abteilungen in Stadt- und Kreisverwaltung intensiv abgestimmt hätten. Wir möchten Sie daher freundlichst bitten, wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Bauangelegenheit den Vorgang persönlich zu prüfen und uns über das Ergebnis schriftlich zu informieren. Ein Kartenausschnitt fügen wir in der Anlage bei.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz erhält eine Durchschrift dieses Schreibens.
Gleichzeitig werden wir die EU-Kommission in Brüssel informieren.
Mit freundlichen Grüßen
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Antonio Lopez (Ratsmitglied) |
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Ute Kreienmeier (Ratsmitglied) | |