Vorwort:
Illegale Bauschuttablagerungen im neuen Baugebiet „Unkeler Weg
im Oberwinterer Rheinhang bereiten derzeit Bürgerinnen und Bürgern große Sorgen. Anwohner hatten sich an die WählerGruppe Remagen e.V. gewandt, nachdem im zweiten Halbjahr 2007 der steile Rheinhang über Wochen und Monate hinweg mit Bauschutt aufgefüllt worden ist. Obwohl die Anwohner bereits im September 2007 das Umweltvergehen der Kreisverwaltung Ahrweiler gemeldet hatten, passierte bis heute vor Ort rein gar nichts.
Die Bevölkerung befürchtet, dass von dem Bauschutt Gefahren für die Umwelt und das Grundwasser ausgehen könnten. Beton- und Bitumenteile im Bauschutt deuten darauf hin. Auch schließen Fachleute nicht aus, dass sich die Geröllmassen bei einem Unwetter in Bewegung setzen könnten.
Da bis heute das Material nicht abtransportiert wurde, befürchten die Anwohner nunmehr, dass die neuen Häuser auf den Aufschüttungen errichtet werden sollen. Wie auf Luftbildern zu sehen ist, wurden die Aufschüttungen nämlich genau in dem Bereich vorgenommen, wo der Bebauungsplan die neuen Wohnhäuser vorsieht.
Durch das widersprüchliche Verwaltungshandeln der Stadt Remagen und der Kreisverwaltung Ahrweiler werden diese Befürchtungen verstärkt. Obwohl die Kreisverwaltung Ahrweiler bereits im Oktober 2007 die Stadt Remagen schriftlich aufgefordert hatte, die Aufschüttungen zu beseitigen, sind die „Missstände bis heute nicht behoben worden.
Auf ein Schreiben der WählerGruppe Remagen e.V. vom 27. April 2008 hat der Landrat jetzt 2 Monate später mit Schreiben vom 25. Juni 2008 geantwortet:
DER LANDRAT DES KREISES AHRWEILER
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 25.06.2008
Frau
Ute Kreienmeier
Im Ellig 6a
53424 Remagen-Oberwinter
Bebauungsplan 31.15/00 „Unkeler Weg", Oberwinter
Ihr Schreiben vom 27.04.2008
Sehr geehrte Frau Kreienmeier,
bei den von Ihnen beobachteten Erdaufschüttungen, die aus unbelastetem Erdaushub bestehen, handelt es sich um Maßnahmen, die im Rahmen eines Erschließungsvertrages zwischen der Stadt Remagen und einem Bauherrn für eine provisorische Baustraße durchgeführt wurden und dienten als Lagerfläche für den zu erstellenden Neubau „Unkeler Weg 6.
Die erstellte Anschüttung ist gem. § 62 Abs. 1 Nr. 11 a) der Landesbauordnung baugenehmigungsfrei, da selbstständige Aufschüttungen oder Abgrabungen bis zu 300 m2 Grundfläche und bis zu 2m Höhe oder Tiefe, gemessen vom Ursprungsgelände, keiner Baugenehmigung bedürfen. Im Bebauungsplan selbst finden sich keine Festsetzungen zu Anschüttungen und Abgrabungen. Auch von daher besteht also kein Grund zu einem bauaufsichtlichen Einschreiten.
Die Stadt Remagen ist Träger der Straßenbaumaßnahme und hat uns hierzu mitgeteilt, dass die endgültig herzustellende Zuwegung sich auf die ursprüngliche Wegeparzelle erstrecken und somit nur etwa 3 m breit sein wird. Der Bauherr wurde inzwischen durch die Stadt Remagen dazu aufgefordert, den entsprechenden Rückbau durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jürgen Pföhler
Dienstgebäude: Wilhelmstraße 24- 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
TELEFON: (0264 1) 975-0
TELEFAX: (0264) 975-457
e-mail: Landrat@aw-online.de
Internet: www.kreis-ahrweiler.de
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