Rheinland-Pfalz
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz
Telefon 0261 120-0

Frau
Ute Kreienmeier
Im Ellig 6a
53424 Remagen
Datum: 25.04.2008
Auskunft erteilt: Herr Querbach
Mein Zeichen: 431-01-03-01
E-Mail (persönlich): MichaeI.Querbach@sgdnord.rlp.de
Bauaufsicht;
Ihre Eingabe vom 20.04.2008
Sehr geehrte Frau Kreienmeier,
Ihre Eingabe bezüglich der Bauangelegenheit auf dem Außenbereichsgrundstück „Alte Liebe in Remagen-Oberwinter ist mir am 21.04.2008 zugegangen.
Nach Eingang der hierzu erbetenen Stellungnahmen durch die Kreisverwaltung des Kreises Bad Neuenahr-Ahrweiler als Untere Bauaufsichtsbehörde und der Oberen Naturschutzbehörde in unserem Hause werde ich die in Ihrer Eingabe angesprochenen Punkte unter baurechtlichen und naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten überprüfen.
Da eine persönliche Betroffenheit Ihrerseits für mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar ist, bitte ich Sie um Verständnis, dass mir eine weitere Auskunft über den Verlauf und das Ergebnis der fachaufsichtlichen Prüfung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Soweit Sie sich in Ihrer Funktion als Ratsmitglied an mich wenden, möchte ich Sie auf das Ihnen zustehende Auskunftsrecht nach § 33 Gemeindeordnung (GemO) verweisen.
Die darin normierten lnformationsrechte und - pflichten sind Ausdruck des Kontrollrechts des Gemeinderates gegenüber dem Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung. Die dem Unterrichtungsrecht unterfallenden Angelegenheiten müssen solche der Gemeinde oder ihrer Verwaltung sein. Das Informations- und Anfragerecht kann daher nur an den Bürgermeister selbst gerichtet werden und nicht etwa an die Kreisverwaltung oder die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Michael Querbach
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